Schlagwörter
Neueste Artikel
Blog-Team
- Sascha Kilburg Zwei Jahre Online-Moderation: Unterschiede im Einsatz analoger und digitaler Moderationswände (0 Kommentare)
- Kirsten Schroeter Die Anforderungen an den Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ verändern sich – ein kompakter Überblick über die Pläne (0 Kommentare)
- Mette Bosse „Wo findet die Mediation statt?“ - Was Räumlichkeiten zur Mediation beitragen und warum es sich lohnt, flexibel zu bleiben (0 Kommentare)
- Silke Freitag Erste Hilfe bei Überforderung der Konfliktbeteiligten: „Jetzt erst mal atmen…“ (0 Kommentare)
- Alexander Redlich Was genau lässt eine Kritik eskalierend wirken? Von den Besonderheiten der Ich-, Du- und Man-Botschaften (0 Kommentare)
- Co-Produktion Vorhang zu – die Konflikte bleiben uns erhalten! (0 Kommentare)
- Gastautor:innen Systemisches Konsensieren: So gelingt es online! (0 Kommentare)
Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Ausbildungsverordnung
Die Anforderungen an den Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ verändern sich – ein kompakter Überblick über die Pläne
Seit 2016 die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (kurz ZMediatAusbV) erlassen wurde, wird diese Verordnung scharf kritisiert (siehe auch meinen eigenen Blog-Beitrag vom Dezember 2020, der in der bestehenden Form der Zertifizierung eine „Mogelpackung“ wittert). Diese Kritik bleibt nicht ohne Wirkung.
Supervision für Mediator*innen – eine ganz freie Wahl?
Dass regelmäßige Supervision sowohl für angehende wie erfahrene Mediator*innen selbstverständlich zu einem professionellen Umgang mit sich und der eigenen Tätigkeit gehört, ist unstrittig. Jede Mediation ist einzigartig – und immer wieder kann uns eine methodische Herausforderung, eine Haltungshürde, ein kniffliges Thema, eine vertrackte Konfliktdynamik, eine besonders eigenwillige Partei oder ähnliches ins Stocken oder Grübeln oder an eine persönliche Grenze bringen, egal ob wir neu im Geschäft oder schon mit hunderten Fällen Erfahrung im Gepäck als Mediator*in unterwegs sind.
Einzelsupervision, Einzelfallsupervision in Gruppen, Gruppensupervision… – was denn nun?!
Dass die Reflexion eigener Mediationsfälle im Rahmen einer Supervision ein sinnvoller und notwendiger Bestandteil einer guten Mediationsausbildung sein sollte, ist unstrittig. Und auch für ausgebildete Mediator*innen bleibt es für die Weiterentwicklung der eigenen Professionalität zentral, immer wieder herausfordernde Situationen aus der eigenen Praxis supervisorisch zu bearbeiten. In den Qualitätsstandards der Mediationsverbände fanden sich diese professionellen Selbstverständlichkeiten von Anfang an wieder. Und so war es stimmig und folgerichtig, dass Supervision im Mediationsgesetz (MediationsG von 2012) Eingang fand und in der Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV von 2016) genauer bestimmt wurde.
Seit Erlass der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (kurz: ZMediatAusbV) im August 2016 ist geregelt, was die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung „zertifizierte/r Mediator*in“ sind – und dass der Vorgang dieser Zertifizierung nicht den damit traditionell verbundenen Erwartungen einer Prüfung dieser Voraussetzungen durch unabhängige Dritte entspricht. Denn eingeführt wurde eine sogenannte „Selbstzertifizierung“: Mediator*innen, die die Bezeichnung führen möchten, prüfen selbst, ob die Voraussetzungen vorliegen – und entscheiden auch selbst, ob sie berechtigt sind, den Titel zu führen. Dies wurde – aus meiner Sicht zu Recht – scharf kritisiert; Peter Röthemeyer brachte es am treffendsten und schärfsten auf den Punkt, als er den Begriff der „Zertifizierungsfiktion“ prägte1. Für die meisten Mediationsparteien oder Mediationsinteressierten werden diese Feinheiten kaum zu durchschauen sein (siehe dazu meinen Blogbeitrag zur „Mogelpackung für Konfliktprofis“).