Zeigt sich, dass ein Mediationsverfahren nicht das passende Vorgehen ist, bin ich als Mediatorin zufrieden, dies geklärt zu haben und im besten Falle den Weg zu einem passenderen Verfahren mit bereitet zu haben. Zeigt sich, dass eine der relevanten Personen keine Bereitschaft zur Mediation mitbringt, habe ich das unbedingt zu respektieren – zugleich merke ich, dass sich da bisweilen dennoch ein gewisses Bedauern einstellt.
Es gibt jedoch genau eine Art und Weise des Nicht-Zustande-Kommens einer Mediation, die ein echter Anlass zur mediatorischen Freude ist! Ich zitiere aus einer E-Mail eines Gesellschafters, der mich in Rücksprache mit den anderen Gesellschaftern für eine Mediation angefragt und erste Informationen über die weitere Vorgehensweise erhalten und an die Kollegen übermittelt hatte:
„In Gesprächen zwischen den anderen Gesellschaftern und mir konnte in den letzten Wochen aus eigener Kraft doch noch ein Einvernehmen bezüglich unserer Konfliktpunkte erzielt werden. Es wird sich herausstellen müssen, wie tragfähig dieses ist. Im Moment wird eine Mediation nicht mehr gewünscht. Sollte sich dies ändern, werde ich wieder Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre rasche Reaktion und das Unterstützungsangebot! Vielleicht hat uns schon das etwas geholfen.“
Die Entscheidung, bei einer Mediatorin anzufragen, als Schubkraft für die Einigung in eigener Verantwortung – für die Unternehmerin in der Mediatorin ist das natürlich ein wenig misslich. Doch wie ließe sich das Fundament, auf dem Mediation basiert, besser illustrieren: Konflikte und ihre Lösung liegen in der Hand derjenigen, die darin involviert sind.
Mediatorinnen und Mediatoren sollten letztlich davon überzeugt sein, dass sie perspektivisch überflüssig sein werden. Auch wenn das dann vermutlich doch ein längerer Weg sein wird…