Ein weiterer solcher Klassiker ist die Frage nach dem Ob und dem Wie von Einzelgesprächen – sowohl während einer Mediation als auch in der Anbahnung und Auftragsklärung einer Mediation. Vor mehr als 10 Jahren – genauer Ende 2006, Anfang 2007 – haben sich dazu Christian Prior und Christoph Thomann, beide Vertreter der Klärungshilfe, auf der einen Seite und Birgit Keydel, Mediatorin, auf der anderen Seite in insgesamt drei Artikel darüber auseinandergesetzt, welchen Sinn Einzelvorgespräche machen und mit wem man sie führt (und mit wem tunlichst nicht). Bei der Rückschau auf diese Auseinandersetzung fallen mir zwei Aspekte besonders auf:
Zum einen wird mir bewusst, wie sehr sich die äußeren Rahmenbedingungen für die Mediationstätigkeit seither verändert haben. Eine Zwischenüberschrift à la „Freiwilligkeit muss nicht sein“, wie sie sich im Ausgangsbeitrag von Thomann & Prior findet, wäre heute wohl nicht mehr so einfach unterzubringen. Gleichwohl ist das Thema der vorhandenen, fehlenden und eingeschränkten Freiwilligkeit nach wie vor ein weiterer Dauerbrenner, der die Kontroverse meines Erachtens sehr lohnt – gerade (aber nicht nur) in betrieblichen Mediationen.
Zum anderen habe ich den Eindruck, dass zumindest ein Teil der Debatte auch dem damals vielleicht noch stärker vorhandenen Anliegen der Klärungshilfe geschuldet war, sich als Verfahren von „der Mediation“ abzugrenzen – während sie mittlerweile ja sogar eine Verortung im größten Mediationsverband gesucht (und gefunden) hat. Meines Erachtens ist heute unstrittig, dass es „die Mediation“ nicht gibt, sondern diverse Schulen und Stile.
Thomann und Prior stellen sich für Aufträge in hierarchisch geprägten Konstellationen in Organisationen auf den Standpunkt, dass ein Einzelvorgespräch ausschließlich mit der ranghöchsten Führungskraft zu führen sei. Eine solche klare und noch dazu knackig formulierte Richtlinie hat ohne Zweifel Charme: Sie gibt Orientierung nach innen und nach außen, sie prägt sich gut ein, sie lässt sich leicht lehren, sie unterstützt zügiges Handeln…
Und doch: Meine Praxis sieht ganz anders aus. Uneinheitlicher und in gewisser Weise unordentlicher könnte man kritisch sagen, fallbezogener, individueller zugeschnitten könnte man positiv umformulieren. Anstelle einer klaren Positionierung ist ein entschiedenes „Es kommt darauf an!“ mein innerer Leitstern bei der Entscheidung dieser Gestaltungsfrage. Und wenn ich mich selbst kritisch befrage, worauf genau es mir dabei ankommt, lande ich (jedenfalls Stand heute) mindestens bei den folgenden Aspekten, die teilweise inhaltlich miteinander verbunden sein können.
Für mich kommt es darauf an, …
…wie eskaliert der Konflikt bereits ist. Die Länge der Vorgeschichte und die Intensität der Auseinandersetzung wirken nicht selten direkt auf die Bereitschaft der Beteiligten, sich auf eine interessen- und konsensorientierte Klärung einzulassen. Je eskalierter der Konflikt, desto eher neige ich dazu, mir einen eigenen (und sei es einen sehr kurzen) Eindruck von der individuellen Klärungsbereitschaft der Beteiligten zu verschaffen. Und sei es, um zu klären, ob es hier ratsam erscheint, dass die Parteien sich von Vertrauenspersonen begleiten lassen.
…wie stark explizite Bedenken gegenüber der Sinnhaftigkeit einer Mediation bestehen. Dies kann, muss aber nicht mit dem Eskalationsgrad eines Konfliktes zu tun haben. Wenn es bisher wenig oder keine Erfahrung mit Mediation gibt oder – auch das begegnet mir in der Praxis immer wieder – wenn es bereits schlechte Erfahrungen mit Mediation gab, haben Beteiligte viele gute Gründe, skeptisch gegenüber der Teilnahme an einer Mediation zu sein. Diese erfahre ich gern, um mich dazu verhalten zu können – sei es, indem ich den Bedenken zustimme und den Auftrag für nicht mediationsgeeignet einschätze; sei es, dass ich gemeinsam mit den Beteiligten überlege, wie diesen Bedenken im Rahmen einer Mediation gut Rechnung getragen werden könnte; sei es, dass ich in Einzelfällen auch Bedenken vollends entkräften kann, da sie auf fälschlicherweise getroffenen Annahmen über die Mediation bzw. die Rolle der Mediatorin fußten.
…wie fraglich die klassischen Rahmenbedingungen einer Mediation erscheinen. Neben der eben schon genannten Bereitschaft zur Teilnahme aller Beteiligten, die möglicherweise nicht oder nur sehr eingeschränkt vorhanden ist, können weitere Rahmenbedingungen unsicher sein. Das betrifft beispielsweise die Frage, ob jemand, der nach langer Krankheit an den Arbeitsplatz zurückkehrt, ausreichend belastbar ist, um an der Mediation teilnehmen und für die eigenen Belange einstehen zu können. Oder es ist unklar, inwiefern alle Beteiligten ergebnisoffen in das Verfahren gehen - etwa, weil die Mediation eben einfach erst absolviert werden muss, bevor das eigentliche Ziel einer (ggf. auch gerichtlich durchgefochtenen) Trennung angestrebt werden kann. Ein Kurzkontakt mit den Beteiligten bietet mir dann überhaupt erst die Chance, eine Intuition zu entwickeln, ob es derartige, potentiell heikle „hidden agendas“ in dieser Mediation geben könnte (und hier ausführlicher zu Haltung zu und Umgang mit „hidden agendas“).
…wie (un-)klar die Vorstellungen darüber sind, wer idealerweise an einer Mediation teilnimmt (und wer nicht). Konflikte in Organisationen sind – dies habe ich von Alexander Redlich gelernt – üblicherweise schlecht definiert. Zu dieser schlechten Definition gehört nicht selten eine Unklarheit über diejenigen, die für eine Klärung an den Tisch gehören. Um diese Frage zu klären, kann bisweilen ein einziges Vorgespräch mit der beauftragenden Person genügen. Doch wenn diese ebenfalls unsicher ist, kann es lohnend sein, als Mediatorin in diese Erkundung einzusteigen.
Die Bedenken, die Thomann und Prior gegen (zu ausführliche bzw. zu viele) Einzelvorgespräche ins Feld führen, finde ich sämtlich relevant: Die Mediatorin solle vorab inhaltlich möglichst wenig im Bilde sein, um wesentliche Inhalte in der eigentlichen Klärung „mit jungfräulichen Ohren“ in Anwesenheit aller aufnehmen und nachvollziehen zu können. Ein inhaltlicher Einstieg im Vorgespräch beinhalte das Risiko, in der eigentlichen Mediation relevante Emotionen quasi nur noch als „zweiten Aufguss“, in abgeschwächter Form mitzubekommen und damit eine relevante Klärungskraft zu verringern. Es bestünde das Risiko, Geheimnisse anvertraut und damit in der eigenen Handlungsfreiheit eingeschränkt zu werden. Durch die individuell entstehende Nähe zu den Einzelnen drohe Verstrickung mit dem Konfliktsystem – ebenfalls ungünstig für ein freies und mutiges Agieren als Mediatorin.
Für meine Praxis bedeuten diese Bedenken jedoch kein kategorisches Nein zu mehr als einem Einzelvorgespräch. Die Bedenken sollten im Einzelfall in der konkreten Ausgestaltung von Einzelgesprächen insofern berücksichtigt werden, dass diese Gespräche eher kurz und eindeutig an der Klärung von fraglichen Bedingungen für die Mediation ausgerichtet sind statt mich inhaltlich zu involvieren.
Je nach Fall formuliere ich insofern, ob Einzelvorgespräche aus meiner Sicht sinnvoll oder sogar notwendig – im Sinne einer meiner Bedingungen für die Übernahme des Auftrags – erscheinen. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Beteiligten selbst auf einzelne Vorgespräche bestehen. Und schließlich kenne ich Konstellationen, insbesondere bei Organisationen, die ein recht differenziertes Konfliktmanagement entwickelt haben, in denen diese Einzelvorgespräche als üblicher Bestandteil der Schnittstelle zwischen organisationsinterner Auftragsvorklärung und externer Auftragsübernahme definiert sind.
Haben Sie die eine klare Position? Oder worauf kommt es für Sie an?
Quellen:
Wer die damalige Kontroverse nachlesen und nachvollziehen möchte, kann dies über die von Christian Prior auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Artikel tun:
Thomann, C. & Prior, C. (2006). Vorgespräche – mit wem und mit wem nicht? Wirtschaftsmediation: Was macht die Klärungshilfe anders? Zeitschrift für Konfliktmanagement, 5, S. 136-140. Verfügbar als Download
Keydel, B. (2007). Ein Pro und Contra für Vorgespräche. Ein Diskussionsbeitrag und zugleich Erwiderung auf Thomann/Prior. Zeitschrift für Konfliktmanagement, 2, S. 46-48. Verfügbar als Download
Thomann, C. & Prior, C. (2007). Eine Antwort auf Birgit Keydel. Zeitschrift für Konfliktmanagement, 2, S. 49-50. Verfügbar als Download