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Die weitaus meisten Auftraggeber*innen wissen recht genau, was sie beauftragen möchten, wenn sie sich bei einer Mediatorin melden. Doch gar nicht wenige sind noch unsicher, was das beste Vorgehen bei einer Konfliktlage in einer Organisation sein könnte – klar ist nur, es soll etwas geschehen. Unterstützung ist benötigt. Aber welche am besten?

Dass regelmäßige Supervision sowohl für angehende wie erfahrene Mediator*innen selbstverständlich zu einem professionellen Umgang mit sich und der eigenen Tätigkeit gehört, ist unstrittig. Jede Mediation ist einzigartig – und immer wieder kann uns eine methodische Herausforderung, eine Haltungshürde, ein kniffliges Thema, eine vertrackte Konfliktdynamik, eine besonders eigenwillige Partei oder ähnliches ins Stocken oder Grübeln oder an eine persönliche Grenze bringen, egal ob wir neu im Geschäft oder schon mit hunderten Fällen Erfahrung im Gepäck als Mediator*in unterwegs sind.

Dass die Reflexion eigener Mediationsfälle im Rahmen einer Supervision ein sinnvoller und notwendiger Bestandteil einer guten Mediationsausbildung sein sollte, ist unstrittig. Und auch für ausgebildete Mediator*innen bleibt es für die Weiterentwicklung der eigenen Professionalität zentral, immer wieder herausfordernde Situationen aus der eigenen Praxis supervisorisch zu bearbeiten. In den Qualitätsstandards der Mediationsverbände fanden sich diese professionellen Selbstverständlichkeiten von Anfang an wieder. Und so war es stimmig und folgerichtig, dass Supervision im Mediationsgesetz (MediationsG von 2012) Eingang fand und in der Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV von 2016) genauer bestimmt wurde.