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Die Anforderungen an den Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ verändern sich – ein kompakter Überblick über die Pläne
Seit 2016 die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (kurz ZMediatAusbV) erlassen wurde, wird diese Verordnung scharf kritisiert (siehe auch meinen eigenen Blog-Beitrag vom Dezember 2020, der in der bestehenden Form der Zertifizierung eine „Mogelpackung“ wittert). Diese Kritik bleibt nicht ohne Wirkung.
Nachhaltigkeit in der Mediation – oder wenn die Mediatorin die Rolle als „Stimmungskiller“ einnimmt
Es gibt sie alle, die recht gelungenen/erfolgreichen, die weniger oder teilweise erfolgreichen und die „ah, irgendwie war das noch recht sperrig...“- oder auch „na, aber hoffentlich fruchtet sie irgendwann“…-Mediationen. Mediationen, wo ich mich als Mediatorin freue, wenn ich höre, dass die Teilnehmer*innen zumindest etwas für sich mit nach Hause nehmen konnten, und sei es die Einsicht, dass Kommunikation auch wirklich nicht leicht ist… Aber es gibt auch die anderen, die Mediationen, die sich richtig gut anfühlen, für die Mediant*innen und für die Mediatorinnen. Die Mediationen, wo offen und konstruktiv gesprochen und zugehört wird, wo dadurch ein neuer und guter Kontakt hergestellt wird und Knoten zum Platzen gebracht werden können. Wenn zum Abschluss Erleichterung und Zuversicht herrschen und ein Gefühl von „wir schaffen das gemeinsam“.
„Hilft da am besten Mediation oder Supervision oder…?“ Gute Verfahrensentscheidungen für die Konfliktbearbeitung in Organisationen
Die weitaus meisten Auftraggeber*innen wissen recht genau, was sie beauftragen möchten, wenn sie sich bei einer Mediatorin melden. Doch gar nicht wenige sind noch unsicher, was das beste Vorgehen bei einer Konfliktlage in einer Organisation sein könnte – klar ist nur, es soll etwas geschehen. Unterstützung ist benötigt. Aber welche am besten?
Supervision für Mediator*innen – eine ganz freie Wahl?
Dass regelmäßige Supervision sowohl für angehende wie erfahrene Mediator*innen selbstverständlich zu einem professionellen Umgang mit sich und der eigenen Tätigkeit gehört, ist unstrittig. Jede Mediation ist einzigartig – und immer wieder kann uns eine methodische Herausforderung, eine Haltungshürde, ein kniffliges Thema, eine vertrackte Konfliktdynamik, eine besonders eigenwillige Partei oder ähnliches ins Stocken oder Grübeln oder an eine persönliche Grenze bringen, egal ob wir neu im Geschäft oder schon mit hunderten Fällen Erfahrung im Gepäck als Mediator*in unterwegs sind.
Einzelsupervision, Einzelfallsupervision in Gruppen, Gruppensupervision… – was denn nun?!
Dass die Reflexion eigener Mediationsfälle im Rahmen einer Supervision ein sinnvoller und notwendiger Bestandteil einer guten Mediationsausbildung sein sollte, ist unstrittig. Und auch für ausgebildete Mediator*innen bleibt es für die Weiterentwicklung der eigenen Professionalität zentral, immer wieder herausfordernde Situationen aus der eigenen Praxis supervisorisch zu bearbeiten. In den Qualitätsstandards der Mediationsverbände fanden sich diese professionellen Selbstverständlichkeiten von Anfang an wieder. Und so war es stimmig und folgerichtig, dass Supervision im Mediationsgesetz (MediationsG von 2012) Eingang fand und in der Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV von 2016) genauer bestimmt wurde.
Seit Erlass der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (kurz: ZMediatAusbV) im August 2016 ist geregelt, was die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung „zertifizierte/r Mediator*in“ sind – und dass der Vorgang dieser Zertifizierung nicht den damit traditionell verbundenen Erwartungen einer Prüfung dieser Voraussetzungen durch unabhängige Dritte entspricht. Denn eingeführt wurde eine sogenannte „Selbstzertifizierung“: Mediator*innen, die die Bezeichnung führen möchten, prüfen selbst, ob die Voraussetzungen vorliegen – und entscheiden auch selbst, ob sie berechtigt sind, den Titel zu führen. Dies wurde – aus meiner Sicht zu Recht – scharf kritisiert; Peter Röthemeyer brachte es am treffendsten und schärfsten auf den Punkt, als er den Begriff der „Zertifizierungsfiktion“ prägte1. Für die meisten Mediationsparteien oder Mediationsinteressierten werden diese Feinheiten kaum zu durchschauen sein (siehe dazu meinen Blogbeitrag zur „Mogelpackung für Konfliktprofis“).
Seit dem 1. September 2017 können Mediator*innen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, die Bezeichnung „zertifizierte/r Mediator/in“ führen. Der Gesetzgeber hat mit dem seit 2012 geltenden Mediationsgesetz und der nun in Kraft tretenden Verordnung, die die Aus- und Fortbildung regelt, diese Bezeichnung geschaffen.